Grund für die U-Haft ist Tatbegehungsgefahr. Bei der Haftrichterin schwieg er.
Ein früherer Kollege des ehemaligen BVT-Beamten Egisto Ott machte in seiner Zeugenaussage häufig Erinnerungslücken geltend.
„Keiner von uns wäre wissentlich mit manipulierten Anzügen gesprungen“: die Skispringer Lindvik und Forfang distanzieren sich ...
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Ilham Ahmed, Außenamtschefin der Selbstverwaltung in Nordsyrien, über die Bedrohung durch den IS, die Belastung durch ...